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Hauskauf in Schweden - Teil III

von  Björklunda am 
9. Januar 2013
|
Ferienhausbesitzer
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Ein Haus in Schweden ist sicherlich für viele ein Traum, die ihre Freizeit gern in der schwedischen Natur verbringen oder während des Urlaubs der alltäglichen Hektik in Deutschlands zu entkommen. Denn in Schweden hat man irgendwie immer das Gefühl, dass die Uhren hier noch langsamer laufen und andere Werte wichtig sind. Im dritten Teil der Serie wird über den Kaufvertrag und den Grundbucheintrag beim Erwerb einer Immobilie in Schweden berichtet.

Hauskauf in Schweden - Der Kaufvertrag

In Schweden muss man den Grundstücks- oder Immobilienkauf nicht über einen Notar abwickeln oder notariell beurkunden lassen. Ein staatlich zugelassener Makler kann das problemlos im Sinne des Käufers erledigen - oder noch günstiger: gute Banken (aber hier sind auf jeden Fall Kenntnisse der schwedischen Sprache erforderlich)!

Man sollte darauf achten, dass im schriftlichen Vertrag das Grundstück eindeutig bezeichnet wird und das es ausdrücklich zum Verkauf angeboten wurde. Weiterhin müssen der Käufer und Verkäufer namentlich benannt werden. Der Kaufpreis ist in Schwedischen Kronen (SEK) anzugeben.

Nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrags überweist der Käufer üblicherweise vorab eine Anzahlung von 10% der Kaufsumme. Der Rest des Kaufbetrages wird am Tag der Übergabe des Grundstücks oder der Immobilie fällig. Die Übergabe des Objektes findet vor Ort statt. Dies ermöglicht beiden Parteien nochmals letzte Fragen zu klären.

Hauskauf in Schweden - Der Grundbucheintrag

Sobald die Immobilie vollständig bezahlt wurde, unterschreiben der Käufer und Verkäufer einen sogenannten Kaufbrief (köpbrev). Dies ist eine Art Quittung und gleichzeitig eine Empfangsbestätigung über die erhaltene Kaufsumme.
Der Kaufbrief wird dann beim zuständigen Landesgericht eingereicht und nach einer etwa vierwöchigen Bearbeitungszeit (kann in den Sommermonaten auch länger dauern) erfolgt dann der Grundbucheintrag des neuen Eigentümers. Nach schwedischem Recht geht die Immobilie oder das Grundstück jedoch bereits beim Unterschreiben des Kaufbriefs an den neuen Besitzer über.

Kosten und Gebühren beim Hauskauf in Schweden

Beim Kauf der Immobilie oder des Grundstücks fällt noch eine sogenannte Stempelgebühr an (Grunderwerbssteuer). Diese Gebühr ist von dem im Vertrag genannten Kaufpreis abhängig und beträgt zur Zeit 1,5% der Kaufsumme. Darüber hinaus muss noch eine Einschreibegebühr von knapp 1000 SEK für das Grundbuchamt entrichtet werden.

Seit dem Jahr 2008 gibt es eine neue Regelung für die Grunderwerbssteuer für Einfamilienhäuser.
Die Regel betrachtet den Einheitswert der gekauften Immobilie. Wenn also der Einheitswert eines Hauses (taxeringsvärde = Einschätzung des Hauswertes zur Bestimmung der Steuer, ca. 75% des Marktwerts) mehr als 800.000 SEK beträgt, dann wird eine jährliche kommunale Abgabe in Höhe von 6.000 SEK fällig. Ist dieser Einheitswert niedriger, so bezahlt man maximal 0,75% des Wertes als jährliche Steuer für Häuser, die älter als 10 Jahre sind. Neuere Häuser hingegen kosten nur den halben Steuersatz und Neubauten (bis max. 5 Jahre) sind sogar steuerfrei.

Weitere Kosten und Gebühren nach dem Hauskauf in Schweden

Zu den hier aufgeführten Kosten beim Kauf eines Hauses oder einer Immobilie in Schweden können weitere Kosten und Gebühren entstehen.

  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Gebühren für kommunale Wasser-/Abwasserversorgung
  • Gebühren für Strom
  • Mitgliedsbeiträge für Grundstücksverein/Hausverein
  • Jährliche Kommunenabgabe, unterschiedlich je nach Objekt
  • Hausversicherung
  • Steuerabgaben an den schwedischen Staat usw.

Daher sollte man sich vorher beim Verkäufer oder Makler erkundigen, welche fortlaufenden Kosten anfallen.

Ferienhausbesitzer
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